Führerscheinklassen
PKW & Zweirad
Führerscheinklasse:
Mofa
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln)
- max. Höchstgeschwindigkeit: 25 km / h
- Mindestalter: 15 Jahre
- Bemerkungen: Prüfbescheinigung, Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Führerscheinklasse:
AM
1. Zweirädrige Kleinkrafträder
(auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
- Mindestalter: 15 Jahre
- Eingeschlossen: –
- Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Führerscheinklasse:
A1
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossen: AM
- Bemerkungen: –
Führerscheinklasse:
BF17
Wann kann’s losgehen?
Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.
Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben.
Die Begleitperson(en) müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Bemerkungen:
Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besessen haben.
Sie darf maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. (neues Recht)
Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.
Führerscheinklasse:
A2
Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossen: AM; A1
- Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Führerscheinklasse:
B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
- Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre
- Beim „Begleiteten Fahren“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fährbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
- Voraussetzung: –
- Eingeschlossen: AM; L
- Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
Führerscheinklasse:
BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3,5 t
- Mindestalter: s. Führerscheinklasse B
- Voraussetzung: B
- Eingeschlossen: siehe B
- Bemerkungen: Erwerb durch praktische Prüfung
Führerscheinklasse:
A
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
- Mindestalter:
- 24 Jahre: Krafträder bei Direktzugang
- 21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- 20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
- Eingeschlossen: AM; A1; A2
- Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung.