Führerscheinklassen
Berufskraftfahrer
Führerscheinklasse
L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- jeweils bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossen: –
- Bemerkungen: –
Führerscheinklasse
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
(für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
- jeweils bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossen: AM, L
- Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren
Führerscheinklasse
C1
Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- über 3500 kg bis 7500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung: B
- Eingeschlossen: siehe B
- Bemerkungen: –
Führerscheinklasse
C1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1 mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg
- (Kombination max. 12000 kg)
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: siehe C1
- Voraussetzung: C1
- Eingeschlossen: BE, D1E (wenn D1 vorhanden)
- Bemerkungen: –
Führerscheinklasse
C
Kraftfahrzeuge
(außer A1, A2, A)
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre
- mit „Grundqualifikation BKF“ – bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
- Voraussetzung: B
- Eingeschlossen: C1
- Bemerkungen: Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Führerscheinklasse
CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: siehe C
- Voraussetzung: C
- Eingeschlossen: C1E; BE; T, D1E (wenn D1 vorhanden), DE (wenn D vorhanden)
- Bemerkungen: siehe C
Führerscheinklasse
D1
Kraftfahrzeuge
(außer A1, A2, A)
- bis 16 Personen außer dem Fahrer
- bis 8 m Gesamtlänge
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
- Voraussetzung: B
- Eingeschlossen: siehe B
- Bemerkungen: Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Führerscheinklasse
D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger
- über 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: siehe D1
- Voraussetzung: D1
- Eingeschlossen: BE, C1E (wenn C1 vorhanden)
- Bemerkungen: siehe D1
Führerscheinklasse
D
Kraftfahrzeuge
(außer A1, A2, A)
- über 16 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre: mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“ **
- 21 Jahre: mit „Grundqualifikation BKF“ ** | mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“ ** (Linienverkehr b. 50 km)
- 20 Jahre: bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
- 18 Jahre: bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km)
- Voraussetzung: B
- Eingeschlossen: D1
- Bemerkungen: Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Führerscheinklasse
DE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger
- über 750 kg
Allgemeine Informationen
- Mindestalter: siehe D1
- Voraussetzung: D
- Eingeschlossen: D1E; BE, C1E wenn C1 vorhanden
- Bemerkungen: siehe D